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St. Leonhard, den 5.9. 2010.
WIE UNAUFLÖSLICH IST DIE EHE?
Als ich vor acht Jahren meine Vorlesungstätigkeit an der Universität
Salzburg beendete und "emeritiert" wurde, hielt ich noch eine Abschiedsvorlesung, für
die ich als Thema die Überschrift dieses Mitteilungsblattes wählte. Wenn man nämlich den
Ist-Zustand unserer heutigen Gesellschaft betrachtet, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass die
Hälfte aller geschlossenen Ehen früher oder später wieder zerbricht und die Partner neue
Lebensgemeinschaften eingehen, die nach offizieller Lehre der Amtskirche mit keiner kirchlicher
Trauung rechnen können, da eine einmal geschlossene katholische Ehe unauflöslich sei, es sei denn
bei der Trauung sei ein Formfehler unterlaufen oder es habe schwerwiegende Gründe für eine
Ungültigkeit gegeben. Solche Fälle landen dann vor einem kirchlichen Ehegericht und können zu
einer Ungültigkeitserklärung der Erstehe führen. Aber normalerweise ist damit nicht zu rechnen
und die Partner der neuen Lebensgemeinschaft werden von den Sakramenten ausgeschlossen. Zynisch
könnte man sagen, Kirchenbeitrag dürfen sie dann wohl zahlen, aber nicht die Eucharistie
empfangen und auch nicht Tauf- oder Firmpaten sein. Entspricht diese Einstellung der Amtskirche
wirklich dem Willen Jesu Christi und gehört dieses Verständnis der Unauflöslichkeit wirklich zum
unaufgebbaren Glaubensgut der Kirche?
Sicher soll man ein Ehegelöbnis nicht auf die leichte Schulter nehmen, aber es stellt sich doch
die Frage, ob dieser rigorose Standpunkt der Amtskirche der einzig richtige ist und allein dem
Auftrag und Vermächtnis Jesu Christi gerecht wird. Zuerst ist einmal festzuhalten, dass keine der
anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften diese unerbittliche Einstellung teilt. Sowohl in
den Kirchen der Reformation als auch, -und das ist vom katholischen Standpunkt besonders
bedeutsam- die Kirchen des Ostens kennen eine Wiederverheiratung nach einer geschiedenen
kirchlichen Ehe. Allen christlichen Kirchen ist das Bekenntnis zur Unauflöslichkeit der Ehe
gemeinsam, es wird jedoch im Sinne eines Zielgebotes, nämlich „so sollte es eigentlich sein und
um seine Erfüllung soll man sich bemühen", aber nicht im Sinne eines rigorosen Gesetzes ohne
jede Ausnahme. Wenn Jesus sich mit der Scheidungspraxis der Juden auseinandersetzt, dann verurteilt
er diese nicht radikal, sondern sagt, „wegen eurer Herzenshärte" habe Moses die Ausstellung
eines Scheidebriefes erlaubt. Eine Erlaubnis, die nicht der ursprünglichen Schöpfungsordnung
entspricht. „Im Anfang war es nicht so", sagt Jesus und verweist damit auf den ursprünglichen
Idealzustand, der eben nicht durchgehalten werden konnte. Die Kirchen des Ostens argumentieren
ähnlich und begründen ihre Erlaubnis zu einer kirchlichen Wiederverheiratung damit, dass zwar die
Ehe „dem Rechte nach" unauflöslich sei, die Kirche aber in einer Welt, die von der
Unzulänglichkeit des Menschen und dessen Schuldhaftigkeit geprägt ist, aufgrund der vergebenden
Barmherzigkeit Gottes eine Wiederverheiratung akzeptiert. Dementsprechend gibt es auch eine
offizielle kirchliche Trauung. Als vor rund 450 Jahren das Konzil von Trient, eine
Kirchenversammlung, die sich mit den Lehren von Luther und Calvin auseinander setzte, auch das
Thema „Unauflöslichkeit der Ehe" behandelte, verwiesen etliche Teilnehmer auf die Praxis der
Kirchen des Ostens, die orthodoxen Kirchen. Es wurde dann eine Formulierung gewählt, die diese
Praxis der Ostkirchen nicht verurteilte, mit anderen Worten, die Praxis dieser Kirchen ist mit
der katholischen Lehre vereinbar. Denn die Kirchen des Ostens bekennen sich auch zur
Unauflöslichkeit der Ehe, allerdings im Sinne eines Zielgebotes: „So sollte es sein, das ist das
eigentliche Ziel einer ehelichen Lebensgemeinschaft", akzeptieren aber gleichzeitig das
mögliche Versagen der Menschen, die dieses Ziel nicht immer erreichen und verwirklichen. Es ist
ja selbstverständlich, dass die Ehepartner bei der Trauung die ehrliche Absicht haben, ihr ganzes
Leben miteinander zu teilen, es entspricht aber der menschlichen Schwäche und Unvollkommenheit,
dass dies nicht immer in einer Jahrzehnte währenden Gemeinschaft gelingt. Böse Zungen behaupten,
dass in vergangenen Zeiten dieses Problem nicht existierte, da viele Männer auf dem Schlachtfeld
und viele Frauen im Kindbett frühzeitig ihr Leben verloren.
Aufgabe der Kirche muss es sein, nicht um jeden Preis ihre Gesetze durchzusetzen, koste es, was
es wolle, sondern im Rahmen ihrer von Christus gegebenen Möglichkeiten den Menschen zu helfen,
ihnen die vergebende Liebe Gottes, vor dem wir alle Versager sind, zu künden. Wenn eine solche
Haltung in allen anderen christlichen Kirchen möglich ist, warum dann nicht auch in der
katholischen Kirche, zumal sie höchst offiziell die Praxis der Kirchen des Ostens nicht
verurteilte.
Dazu kommt noch, dass die Aussagen Jesu im Neuen Testament über die Unauflöslichkeit der Ehe sehr
wohl Ausnahmen kennen (Mt. 5,32 und Mt. 19,9: „ausgenommen im Falle von Unzucht"). Wie
immer auch diese Ausnahmen zu interpretieren sind, es handelt sich um Ausnahmen. Wenn es aber
Ausnahmen gibt, dann kann man die Unauflöslichkeit der Ehe nicht als unerbittliches Gesetz
verstehen, das immer und überall gilt.
Mit diesen Feststellungen soll nicht einer „Ehe light" das Wort geredet werden, im Sinne
von „wenn es nicht passt, dann gehen wir wieder auseinander und suchen uns einen anderen
Partner". Das Treuegelöbnis ist nicht eine unverbindliche Erklärung, die nur für „gute
Tage" gilt, sondern genauso auch für „schwere Tage". Es hat aber keinen Sinn, wenn die
beiden Partner einander das Leben zur Hölle machen. Wenn dann ein Neubeginn versucht wird, hat
die Kirche die Aufgabe, den Menschen dabei zu helfen, weil auch ein solcher Neubeginn mit dem
Ernstnehmen der Botschaft Jesu Christi vereinbar ist, wie uns alle anderen christlichen Kirchen
zeigen. Es kann auch nicht verboten sein, in aller Öffentlichkeit ein Gelöbnis der Liebe und Treue
abzulegen sowie den Segen Gottes für das gemeinsame Leben zu erbitten, was ja der eigentliche
Sinn der kirchlichen Trauung ist. Zu diesem Verständnis bekenne ich mich und dementsprechend
handle ich auch. Übrigens, bei meiner Abschiedvorlesung war kein Repräsentant der Salzburger
Amtskirche anwesend.
Ihr Dr. Franz Nikolasch
CARITAS-SAMMLUNG
Die diesjährige Caritas-Sammlung, die den Opfern der Flutkatastrophe in
Pakistan gewidmet war, erbrachte bis jetzt insgesamt € 700.-. Namens der Caritas danke ich allen,
die zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Angesichts der Tatsache, dass nur wenige an den
Sonntagsgottesdiensten teilnehmen, ist dieser Betrag ein Zeichen dafür, dass wir die Not in der
Welt zu lindern bemüht sind. Ich nehme an, dass über „Nachbar in Not" zusätzliche Beträge
zusammengekommen sind.
WALLFAHRT DER KIRCHENGEMEINSCHAFT
Am Samstag, 11. September halten wir unsere jährliche Wallfahrt, die uns diesmal nach Bad Tölz
führt wo alljährlich am 6. November, dem Leonhard-Fest die berühmte „Leonhardi-Fahrt"
stattfindet. Abfahrt ist vom Kirchplatz um 7.30 Uhr. Die Rückfahrt geht über Tegernsee
(Mittagessen im Bräustüberl), Wildbad Kreuth, Achensee und Inntal. Da wir mit zwei Bussen fahren,
sind noch einige Plätze frei. Fahrtkosten voraussichtlich € 15.-
Anmeldungen bei Frau Wall Tel. 06246/72405.
ERNTEDANKFEIER
Am Sonntag, 26. September feiern wir Erntedank. Um 8.15 Uhr erfolgt die
Segnung der Erntekrone am Kirchplatz, dann die Prozession und der Gemeindegottesdienst. Um 10.00
Uhr ist dann der Kindergottesdienst mit einer Erntedankfeier der Kinder.
GLAUBENSGESPRÄCH
Das nächste Glaubensgespräch findet am Freitag, 17. September um 19.30 Uhr
nach der Abendmesse im Gemeinschaftsraum statt. Das Thema lautet „Wie unfehlbar ist der
Papst?"
FRAUENRUNDE
Am Donnerstag, 9. September ist um 19.00 Uhr die Messe der
Frauengemeinschaft und anschließend die Frauenrunde. Da die Anzahl der Teilnehmerinnen immer mehr
zurückgeht, möchte ich herzlich zur Teilnahme und Mitarbeit für die Kirchengemeinschaft einladen.
Einmal im Monat an der Runde teilzunehmen und vielleicht eine Aufgabe zu übernehmen, kann doch
nicht zuviel verlangt sein!
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